Der Medizinische Dienst Bund und der GKV Spitzenverband berichten jährlich über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Der nun veröffentlichte und online verfügbare Bericht stellt die Leistungen im Berichtsjahr 2021 im Bereich Primärprävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten, der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF), der individuellen verhaltensbezogenen Prävention sowie der Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen vor.. Ein besonderer Schwerpunkt in diesem Bericht liegt auf dem Themenbereich der Gesundheitsförderung und Prävention in der Arbeitswelt.
Weiterhin zeigt der Bericht den Stand der Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie anhand von Projekten in den einzelnen Bundesländern auf.
Auf folgende für unsere Berufsgruppe besonders relevante Inhalte möchten wir Ihre Aufmerksamkeit lenken:
Die Anzahl der durchgeführten Maßnahmen und damit auch die Ausgaben konnten im Vergleich zum Vorjahr (Einschränkungen durch die Corona-Pandemie) wieder erhöht werden. Dabei sind die Maßnahmen nach wie vor größtenteils an Zielgruppen in Lebenswelten, wie in Kitas und Schulen, gerichtet.
Im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten steht die Ernährung nach der Stärkung psychischer Ressourcen und der Bewegung an dritter Stelle bei der inhaltlichen Ausrichtung.
Bei der individuellen verhaltensbezogenen Prävention ist der Anteil der Teilnehmenden insgesamt um 30 % gesunken. Der Anteil der besuchten Kurse im Handlungsfeld Ernährung liegt weiterhin bei nur 4 % (28.289 Personen) aller Kursteilnahmen. Die stärkste Gruppe der Kursbesucher*innen waren hier wie bisher 50-59-jährige Frauen.
Im Bereich BGF werden bei gut einem Drittel (38 %) der Projekte Ernährungsthemen einbezogen. Das Thema gesundheitsgerechte Verpflegung im Arbeitsalltag wurde bei 16 % der verhältnisbezogenen Interventionen integriert, während es bei den verhaltensbezogenen Interventionen bei 30 % lag.
Das Ziel, die Anzahl an Pflegeeinrichtungen zu erhöhen, die ein Konzept zur gesunden Ernährung umsetzen, wurde im Berichtsjahr 2021 nicht erreicht. Die absolute Anzahl und der Prozentsatz der Einrichtungen mit einem Ernährungskonzept ging im Vergleich zum Vorjahr sogar leicht zurück.
Noch ein wichtiger Hinweis: Hinsichtlich der von den Krankenkassen im Rahmen von Sonderregelungen ermöglichten Online-Durchführung von Kursen (gilt noch bis Ende 2022 und für bereits begonnene Kurse bis zur Beendigung dieser) ist zu beachten, dass ab 2023 für IKT-Kurse (Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie) eine Zertifizierung durch die ZPP erforderlich ist. Insbesondere für live übertragene IKT-Kurse gelten erleichterte Bedingungen.