E-Zert – Plattform qualifizierte Ernährungstherapie & Ernährungsberatung e. V.
Der VDOE hat gemeinsam mit dem Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e. V. (VDD) und QUETHEB – Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten einen verbandsübergreifenden Verein gegründet; dieser heißt „E-Zert – Plattform qualifizierte Ernährungstherapie & Ernährungsberatung e. V.“
E-Zert e. V. fördert den Verbraucher- und Patientenschutz durch einheitliche Mindestanforderungen für die Qualifikation von Leistungsanbieter*innen der Ernährungsberatung und -therapie. Mit dem gemeinsamen Zertifikat für die Ernährungstherapie dokumentiert E-Zert e. V. einheitliche Mindestqualifikationen der Leistungsanbieter*innen. E-Zert e. V. überprüft die Grundqualifikation der Anbieter*innen anhand der Zulassungsvoraussetzungen und vergibt das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“.
Durch die gemeinsame Plattform wird die Suche nach qualifizierten Ernährungsfachkräften für Ärzt*innen, Patient*innen und Krankenkassen übersichtlicher und transparenter.
Und auch die Berufsgruppe selbst profitiert von der gemeinsamen Plattform durch eine gemeinsame Stimme, eine verbesserte Sichtbarkeit sowie eine zentrale Übersicht von anerkannten Weiterbildungen. Letztere werden durch eine unabhängige Zertifizierungskommission geprüft.
Seit Juni 2024 können sich interessierte Ernährungsfachkräfte auf der neuen „Plattform qualifizierte Ernährungstherapie & Ernährungsberatung e. V.“ anmelden, sofern die Grundvoraussetzungen erfüllt sind.
Inhaber*innen des Zertifikats „Ernährungsberater/in VDOE“, die eine oder mehrere Nachzertifizierungen erfolgreich abgeschlossen haben, können das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ beantragen und sich auf der Plattform in der Expertensuche eintragen lassen. Aufgrund des „Bestandschutzes“ entfällt für sie eine erneute Prüfung der ECTS-Punkte und der Berufserfahrung, da diese Aspekte bereits durch die Nachzertifizierung abgedeckt sind.
Das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ ist gleichwertig, bzw. höherwertig als das Zertifikat „Ernährungsberater/in VDOE“.
Was ändert sich ab dem 01.01.2025 und was bleibt?
Ihr aktuelles Zertifikat „Ernährungsberater/in VDOE“ behält seine Gültigkeit bis zum auf dem Zertifikat angegebenen Ablaufdatum. Einen neuen Antrag für das Zertifikat „Ernährungsberater/in VDOE“ können Sie nicht mehr stellen. Die Zertifizierung und die Nachzertifizierung erfolgen zukünftig nur noch über E-Zert e. V. Hier gilt die Zertifizierungsordnung der E-Zert-Plattform.
Denjenigen, die sich derzeit in der Erstzertifizierung oder in der ersten Nachzertifizierung beim VDOE befinden, empfehlen wir, diese beim VDOE abzuschließen und sich danach im Rahmen der Bestandsschutzregelung bei E-Zert e. V. zu registrieren. Das vielfältige Angebot der VDOE-Seminare bleibt selbstverständlich bestehen und wird auch bei E-Zert e. V. für die Zertifizierung anerkannt. Hier gelangen Sie zu den VDOE-Seminaren.
Weitere Informationen zum Antrag und zum Zertifizierungsprozess finden Sie auf der Website von E-Zert e. V. unter www.e-zert.de.
Dort finden Sie zudem einen Link zur Online-Sprechstunde, in der Sie Ihre individuellen Fragen zum Thema stellen können. Das Angebot besteht immer montags von 8:00-10:00 Uhr sowie von 19:00-21:00 Uhr.
Eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen zu E-Zert e. V. finden Sie unter anderem hier.