VDOE-Zusatzqualifikationen
Für Inhaber*innen der “VDOE-Basisqualifikation Prävention – Ernährung” oder eines Zertifikats wie z. B. Zertifikat „Ernährungsberater/in VDOE” und Zertifikat “E-Zert Ernährungstherapie”, gibt es verschiedene Möglichkeiten zusätzlich dokumentierte Spezialisierungen im Bereich der Gesundheitsförderung und/oder der Ernährungstherapie zu erlangen.
Die VDOE-Zusatzqualifikationen dienen der Sichtbarmachung der Kompetenz sowohl gegenüber Klient*innen, Patient*innen als auch in der Zusammenarbeit mit Arbeit-/Auftraggeber*innen (z. B. Krankenkassen, Betriebe, Lebenswelten, Kliniken, Praxen).
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Übersicht der möglichen VDOE-Zusatzqualifikationen:
VDOE-Zusatzqualifikation Gesundheitsförderung
Der VDOE bietet seinen Mitgliedern, die bereits über die „VDOE-Basisqualifikation Prävention – Ernährung“ oder über eine nachweisliche Anerkennung der Anbieterqualifikation durch die Zentrale Prüfstelle Prävention verfügen, die Möglichkeit ‘on top‘ dokumentierte Spezialisierungen im Bereich Gesundheitsförderung zu erlangen.
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Die „VDOE-Zusatzqualifikationen Gesundheitsförderung“ fungieren als weitere Qualifizierungen für Ernährungsfachkräfte. Die zu erlangenden Spezialisierungen für die Schwerpunkte „Betrieb“ und „Lebenswelten“ dienen der Sichtbarmachung der Kompetenz gegenüber Krankenkassen, Klient*innen und Auftrag-/Arbeitgeber*innen (Betriebe, Kitas, Schulen, Kommune, Pflegeheime, …).
Grundvoraussetzung für das Erlangen einer „VDOE-Zusatzqualifikation Gesundheitsförderung“ ist ein Studienabschluss (Diplom, B. Sc., M. Sc.) in Oecotrophologie, Ernährungswissenschaften oder einem vergleichbaren Studiengang und
- der Nachweis einer gültigen „VDOE-Basisqualifikation Prävention – Ernährung“ oder
- die nachweisliche Anerkennung der Anbieterqualifikation durch die Zentrale Prüfstelle Prävention.
Über die Erfüllung dieser Kriterien hinaus, sind 4 Seminartage in Grundlagenseminaren und 6 Seminartage in Spezialisierungsseminaren zu absolvieren. Es empfiehlt sich, zuerst die Grundlagenseminare abzuschließen und danach die entsprechenden Spezialisierungsseminare zu besuchen.
Zudem sind mindestens 6 der 10 Seminartage über VDOE-Seminare oder entsprechend gekennzeichnete Kooperationspartnerseminare nachzuweisen. Maximal 4 Seminartage können bei vergleichbaren Anbietern absolviert werden. Mehr Informationen dazu finden Sie im Bereich Anerkennungsverfahren.
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Ab 2022 werden hierzu Grundlagen- und Spezialisierungsseminare zu den Themenbereichen „Betrieb“ und „Lebenswelten“ im VDOE-Weiterbildungsprogramm oder dem ausgewiesener Kooperationspartner gekennzeichnet. Alle entsprechenden Seminar-Teilnahmebescheinigungen, die beim Erwerb der Spezialisierung nicht älter als 5 Jahre sind, werden für das Erlangen der „VDOE- Zusatzqualifikation Gesundheitsförderung“ angerechnet.
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Die besuchten Seminare können dabei gleichermaßen im Rahmen der Nachqualifizierung für die „VDOE-Basisqualifikation” oder zur Zertifizierung oder Nachzertifizierung für das Zertifikat „Ernährungsberater/in VDOE“ oder dem Zertifikat “E-Zert-Ernährungstherapie” angerechnet werden.
Der Aufbau der derzeit möglichen Spezialisierungen Gesundheitsförderung für die Schwerpunkte
- Betrieb
- Lebenswelten
ist in der obigen Grafik ersichtlich.
Zur Anerkennung einer „VDOE-Zusatzqualifikation Gesundheitsförderung“ sind folgende Schritte erforderlich:
- Erwerben Sie die „VDOE-Basisqualifikation Prävention – Ernährung“ oder weisen Sie die Anerkennung der Anbieterqualifikation der Zentralen Prüfstelle Prävention nach.
- Wählen Sie Ihr Spezialisierungsthema und belegen Sie in einem Zeitraum von maximal 5 Jahren 4 Seminartage in Grundlagenseminaren und 6 Seminartage in Spezialisierungsseminaren. Maximal 40 %, also 4 von 10 Seminartagen, können Sie bei externen Anbietern absolvieren und zur Anrechnung einreichen. Die restlichen Seminartage sind beim VDOE oder durch ausgewiesene Seminare von VDOE-Kooperationspartnern zu absolvieren. Alle absolvierten Seminare sind im Dokumentationsbogen zur Beantragung der VDOE-Zusatzqualifikation einzutragen und durch aussagekräftige Teilnahmebescheinigungen nachzuweisen.
Beachten Sie hierzu die Inhalte und den Umfang externer Angebote (1 Tag = mind. 7 UE) und informieren Sie sich ggf. im Voraus, welche externen Seminare anrechnungsfähig sind. Beachten Sie zudem die Seminarkategorien „Grundlagen“ und „Spezialisierung“. - Reichen Sie nun den Antrag mit Dokumentationsbogen und den dazugehörigen Nachweisen per E-Mail beim VDOE (u.brink@vdoe.de) ein.
- Wenn Sie alle Kriterien erfüllen, wird ein Termin für ein supervidiertes Fachgespräch mit einer Fachexpert*in in einer Gruppe von 2-4 Personen vereinbart und durchgeführt (Teilnahmegebühr).
- Anschließend erhalten Sie nach Zahlung der Rechnungssumme von 60,00 Euro plus MwSt. die Weiterbildungs-Teilnahmebescheinigung „VDOE-Zusatzqualifikation Gesundheitsförderung“.
- Es wird empfohlen, im Rahmen der kontinuierlichen Fortbildung für die “VDOE-Basisqualifikation Prävention – Ernährung” oder das Zertifkat “Ernährungsberater/in VDOE” weiterhin Spezialisierungsseminare zur Gesundheitsförderung im jeweiligen Themenbereich zu belegen. Somit bleiben Sie immer up-to-date!
Es wird empfohlen, im Rahmen der kontinuierlichen Fortbildung für die “VDOE-Basisqualifikation Prävention – Ernährung” oder das Zertifkat “Ernährungsberater/in VDOE” weiterhin Spezialisierungsseminare zur Gesundheitsförderung im jeweiligen Themenbereich zu belegen. Somit bleiben Sie immer up-to-date!
VDOE-Zusatzqualifikation Ernährungstherapie
Die VDOE-Zusatzqualifikation Ernährungstherapie dient der Sichtbarmachung der Kompetenz sowohl gegenüber Klient*innen, Patient*innen als auch in der Zusammenarbeit mit Arbeit-/Auftraggeber*innen (z. B. Krankenkassen, Kliniken, Rehakliniken, Praxen).
Grundvoraussetzung für das Erlangen einer„VDOE-Zusatzqualifikation Ernährungstherapie“ ist ein Studienabschluss (Diplom, B. Sc., M. Sc.) in Oecotrophologie, Ernährungswissenschaften oder einem vergleichbaren Studiengang und ein gültiges Zertifikat „Ernährungsberater/in VDOE“ (oder vergleichbar). Ab dem 1.01.2025 gilt das Zertifikat “E-Zert-Ernährungstherapie” als Grundvoraussetzung.
Zusätzlich dazu ist eine mindestens zweijährige Berufserfahrung nachzuweisen (Anrechnung von Praktika und Hospitation sind bis zu sechs Monaten möglich).
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Über die Erfüllung dieser Kriterien hinaus, sind 4 Seminartage in Grundlagenseminaren und 6 Seminartage in Spezialisierungsseminaren zu absolvieren. Es empfiehlt sich, zuerst die Grundlagenseminare abzuschließen und danach die entsprechenden Spezialisierungsseminare zu besuchen.
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Zudem sind mindestens 6 der 10 Seminartage über VDOE-Seminare oder entsprechend gekennzeichnete Kooperationspartnerseminare nachzuweisen. Maximal 4 Seminartage können bei vergleichbaren Anbietern absolviert werden. Mehr Informationen dazu finden Sie im Bereich Anerkennungsverfahren.
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Seit 2021 werden Grundlagen- und Spezialisierungsseminare zu den Themen Adipositas und Gastroenterologie im VDOE-Weiterbildungsprogramm oder den Programmen ausgewiesener Kooperationspartner gekennzeichnet. Alle entsprechenden Seminar-Teilnahmebescheinigungen, die beim Erwerb der Spezialisierung nicht älter als 5 Jahre sind, werden für das Erlangen der „VDOE- Spezialisierung Ernährungstherapie“ angerechnet.
Der Aufbau der derzeit möglichen Spezialisierungen Gesundheitsförderung für die Schwerpunkte
- Adipositas
- Gastroenterologie
ist in der obigen Grafik ersichtlich.
- Weisen Sie ein gültiges Zertifikat “E-Zert Ernährungstherapie” nach.
- Wählen Sie Ihr Spezialisierungsthema und belegen Sie in einem Zeitraum von maximal 5 Jahren 4 Seminartage in Grundlagenseminaren und 6 Seminartage in Spezialisierungsseminaren. Maximal 40 %, also 4 von 10 Seminartagen, können Sie bei externen Anbietern absolvieren und zur Anrechnung einreichen. Die restlichen Seminartage sind beim VDOE oder durch ausgewiesene Seminare von VDOE-Kooperationspartnern zu absolvieren.
- Alle besuchten Veranstaltungen sind im Dokumentationsbogen zur Beantragung der VDOE-Zusatzqualifikation einzutragen und durch aussagekräftige Teilnahmebescheinigungen nachzuweisen. Beachten Sie hierzu die Inhalte und den Umfang externer Angebote (1 Tag = mind. 7 UE) und informieren Sie sich ggf. im Voraus, welche externen Seminare anrechnungsfähig sind. Beachten Sie zudem die Seminarkategorien „Grundlagen“ und „Spezialisierung“. Die besuchten Seminare können dabei übrigens gleichermaßen im Rahmen der Nachzertifizierung für das Zertifikat “E-Zert Ernährungstherapie” angerechnet werden.
- Weisen Sie Ihre mindestens zweijährige Berufserfahrung nach (Berücksichtigung von Praktika und Hospitation bis zu sechs Monaten möglich). Diese ist in der Datei „Tabelle Berufsnachweise“ aufzuführen und mit den entsprechenden Nachweisen hochzuladen. (VDOE-Zertifikatsinhaber dokumentieren 1 Jahr Berufserfahrung nach der Zertifikatsvergabe, da die Nachweise bereits vorliegen.)
- Reichen Sie nun den Antrag mit Dokumentationsbogen und den dazugehörigen Nachweisen per E-Mail beim VDOE (u.brink@vdoe.de) ein.
- Sind alle Bedingungen erfüllt, findet abschließend eine Fallsupervision mit 2-4 Personen (Teilnahmegebühr: 155,00 Euro) unter Anleitung eines/einer Expert*in/Supervisor*in statt.
- Anschließend erhalten Sie nach Zahlung der Rechnungssumme von 60,00 Euro plus MwSt. die Weiterbildungs-Teilnahmebescheinigung „VDOE-Zusatzqualifikation Ernährungstherapie“.
- Es wird empfohlen, im Rahmen der kontinuierlichen Fortbildung weiterhin Spezialisierungsseminare im jeweiligen Themenbereich zu belegen. Somit bleiben Sie immer up-to-date!
Es wird empfohlen, im Rahmen der kontinuierlichen Fortbildung weiterhin Spezialisierungsseminare im jeweiligen Themenbereich zu belegen. Somit bleiben Sie immer up-to-date!